Stand: 16. März 2005
Besitz sowie Ein- und Ausfuhr von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana
(hier "Dagga" genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann –je nach dem ob
die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen- zu empfindlichen Geld- und
Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten
Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.